FAQ
WICHTIGE THEMEN AUF EINEN BLICK
Was Sie schon immer über unser Online-Spielsystem und unsere Produkte wissen wollten, haben wir für Sie hier kompakt zusammengefasst.
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Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Zahlungsverkehr
Für die Bezahlung Ihrer Spielaufträge stehen Ihnen das Lastschriftverfahren sowie das Bezahlen per Kreditkarte oder PayPal zur Verfügung. Ebenfalls können Sie den Spieleinsatz von Ihrem Spielkonto bezahlen. Hierfür ist eine vorherige Aufladung mittels Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Überweisung (kann 2-5 Werktage in Anspruch nehmen) erforderlich.
Der Mindestbetrag für die Aufladung Ihres Spielkontos bzw. die Bezahlung per PayPal beträgt 20,00 € und maximal 750,00 €. Insgesamt können Sie pro Kalendermonat maximal 2.000,00 € aufladen. Bezahlen Sie Ihren Warenkorb im Wert von unter 20,00 €, wird der restliche Betrag Ihrem Spielkonto gutgeschrieben.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist nötig, wenn Sie die Bezahlart "Lastschrift" nutzen möchten.
Neben dem SEPA-Lastschriftverfahren stehen Ihnen als Bezahlwege die Kreditkarte und das Aufladen Ihres Spielkontos per Überweisung zur Verfügung.
Sie können einen Betrag festlegen, ab dem ein Gewinn automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen werden soll. Diesen Betrag für die "Automatische Gewinnauszahlung" können Sie jederzeit unter Mein LOTTO > Mein Konto bearbeiten. Gewinne bis zu diesem Betrag werden Ihrem Spielkonto gutgeschrieben. Sollte dabei der erlaubte Spielkonto-Höchststand von derzeit 2.200 Euro überschritten werden, erfolgt die Überweisung ebenfalls automatisch auf Ihr Bankkonto. Geben Sie keinen Betrag ein, werden alle Gewinne automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass dies 2 bis 5 Werktage in Anspruch nehmen kann.
Nein, Lottogewinne unterliegen in Deutschland nicht der Steuerpflicht. Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert sieben Einkunftsarten, die der Besteuerung unterliegen – ein Lottogewinn zählt nicht dazu. Da es sich bei einem Lottogewinn um einen reinen Zufallsertrag handelt, fällt dieser weder unter die definierten Einkunftsarten noch unter die „sonstigen Einkünfte“ gemäß § 22 EStG. Im deutschen Steuersystem sind Lottogewinne daher eine Ausnahme und der gesamte Gewinnbetrag bleibt steuerfrei. Eine Meldung des Gewinns an das Finanzamt ist somit nicht erforderlich.