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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt vor der illegalen Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ über das Internet. Anbieter bewerben eine Teilnahme, obwohl diese in Deutschland strafbar ist (§ 285 StGB), da die Anbieter keine deutsche Lizenz besitzen. Häufig handelt es sich bei den Angeboten um sogenannte Zweitlotterien, bei denen auf das Ergebnis der Lotterie gewettet wird, was nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verboten ist. Die GGL weist ausdrücklich auf die strafrechtlichen Konsequenzen einer Teilnahme hin.