
Ersatzquittung entfällt
ab 27.02.2023
Für Gewinne mit einer Gesamtgewinnhöhe bis zu 500 € gibt es ab dem 27.02.2023 keine Ersatzquittung mehr.
Für Mehrwochenscheine oder Teilnahmen an Sonderauslosungen erhalten Sie nach erfolgter Gewinnauszahlung die Spielquittung für die restliche Laufzeit/Ziehung zurück.
Im Falle eines Zentralgewinns – Gewinne über 500 € – erhalten Sie für die restliche Laufzeit weiterhin die Ersatzquittung.